Enroute IR Berechtigung
Durch die Einführung der Verordnung (EU) 245/2014 ist es nun auch in EASA Mitgliedsstaaten möglich geworden, eine vereinfachte IFR Berechtigung für den Streckenflug mit wesentlichen Erleichterungen in Theorie und Praxis zu erwerben. Die Enroute IR Berechtigung ist besonders für Privatpiloten (PPL) interessant und bietet Aufstiegsmöglichkeiten zum Competency based IR und High Performance Aircraft (HPA).
Rechte
Diese Instrumentenflugberechtigung ermöglicht Flüge ohne Sicht nach außen nur im Reiseflug durchzuführen. Dabei muss sichergestellt sein, dass Start und Landung unter Einhaltung der Sichtflugregeln durchgeführt werden können. Die Berechtigung wird durch Eintragung in den Luftfahrerschein (PPL oder CPL) mit einer Gültigkeit von 12 Monaten erteilt.
Theorie
Die theoretische Ausbildung wurde durch die EASA verschlankt und enthält für die entsprechende Zielgruppe nur noch den relevanten Lernstoff. Dieser verteilt sich auf die unten aufgeführten Fächer und 80 Unterrichtsstunden. Der theoretische Unterricht erfolgt entweder in einem berufsbegleitenden Präsenzseminar in den Räumlichkeiten unserer Flugschule oder auf Wunsch über einen Fernlehrgang. Bei zuletzt genannter Ausbildungsvariante sind lediglich 9 Stunden Nahunterricht in einem von der ATO organisierten Klassenunterricht zu besuchen.
- Luftrecht
- Allgemeine Luftfahrzeugkunde
- Flugplanung und Überwachung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Funknavigation
- IFR Kommunikation (Sprechfunkverfahren)
Praktische Ausbildung
Die Enroute IR (E-IR) Ausbildung kann in Abhängigkeit der vorhandenen Klassenberechtigung auf ein- oder zweimotorigen Luftfahrzeugen durchgeführt werden. Erfreulich ist, dass die E-IR Ausbildung mit 15 bzw. 16 Flugstunden einen schnellen Einstieg in die Welt des Instrumentenfliegens ermöglicht. Die Idee des Enroute IR als Strecken-IFR-Berechtigung stammt aus England, wo es sich vor vielen Jahren als sogenanntes „IMC Rating“ erfolgreich implementiert hat.
Die 4 Stunden Mindestausbildung auf mehrmotorigen Flugzeugen müssen im vollen Umfang an unserer Flugschule durchgeführt werden. Eine Ausbildung auf einem Simulator ist für das Strecken IFR nicht vorgesehen.
Haben Sie bereits eine Ausbildung im Instrumentenflug erfahren, führen wir zunächst eine Kompetenzbeurteilung durch, um den Umfang (mindestens 10 Stunden) und Inhalt der restlichen Ausbildung festlegen zu können. Die Kompetenzbeurteilung wird dazu in unserem Simulator durchgeführt.
Ausbildung außerhalb der ATO
Sollten Sie die außerhalb der Flugschule (ATO) möglichen Stunden auf Ihrem eigenen Flugzeug fliegen wollen, stellen wir dafür unter bestimmten rechtlichen und versicherungstechnischen Bedingungen gerne einen Fluglehrer zur Verfügung, der Sie dann auch nach unserem Ausbildungsplan von Anfang an professionell schult.
Nutzung des eigenen Luftfahrzeugs
Die Nutzung des eigenen Luftfahrzeugs während der weiterführenden Ausbildung an einer ATO ist durch einen so genannten „Nutzungsvertrag" möglich. Das Luftfahrt-Bundesamt - Referat L1 als zuständige Abteilung hat dazu folgende Festlegungen getroffen:
- es liegt ein Nutzungsvertrag zwischen Halter und TL Aviation vor
- das zu verwendende Luftfahrzeug wird von einer CAMO betreut
- es liegt ein Instandhaltungsvertrag mit einem Werftbetrieb (Part 145) vor
- das Instandhaltungsprogram (IHP) und der CAMO Vertrag müssen für Schulflüge in einer gewerblichen ATO genehmigt sein
- das Betriebshandbuch (BHB) der ATO berücksichtigt die Kommunikation und Verantwortlichkeiten für die Instandhaltung
Zusammenfassung
Theorieausbildung (identisch für E-IR und CB-IR)
- 80 Stunden Präsenzunterricht in der Flugschule, jeweils an zwei Abenden in der Woche für etwa 3 Monate (im Gruppenkonsens kann teilweise auch auf das Wochenende ausgewichen werden)
- Alternativ Nutzung eines Fernlehrgangs mit Selbststudium und lediglich 9 Stunden Präsenzunterricht in der Flugschule.
- Die diesbezügliche Prüfung umfasst nur noch 150 Fragen und kann so an einem Tag beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig abgenommen werden.
- Inhalt und Umfang ist für Enroute IR und Competency based IR identisch. Wer nach dem E-IR das CB-IR erwirbt, braucht weder Theorieunterricht noch -prüfung.
- Wenn nicht vorhanden, muss das Allgemeine Sprechfunkzeugnis AZF und die ICAO-Sprachbefähigung Englisch mindestens Level 4 erworben werden.
Praktische Ausbildung
- Bei einer Ausbildung für einmotorige Flugzeuge: Mindestens 15 Stunden IFR-Flugunterricht.
- Bei einer Ausbildung für mehrmotorige Flugzeuge: Mindestens 16 Stunden IFR-Flugunterricht. Mindestens 4 Flugstunden müssen dazu auf einem mehrmotorigen Luftfahrzeug geflogen werden.
Wir beraten Sie gerne bezüglich der neuen IFR-Ausbildungsgänge. Kontaktieren Sie uns einfach für ein unverbindliches Informationsgespräch.