Durch die Änderungen der Verordnung (EU) 965/2012 ist auch in Europa – wie in den USA schon lange möglich – der Betrieb im kommerziellen Luftverkehr möglich geworden. Diese sogenannten SET-IMC Flüge erlauben genehmigten Luftfahrtunternehmen den Einsatz der Caravan auf bestimmten Flugstrecken im Passagier und Frachtbetrieb. Bis dato wurde die Caravan lediglich im Abstezbetrieb (Sprungbetrieb) für Fallschirmspringer eingesetzt.
Für den Erwerb der Klassenberechtigung ist eine Ausbildung an einer ATO mit anschließender Prüfung wie folgt erforderlich:
Das Cessna SET(land) Rating umfasst die Cessna Baureihen 206/207 Soloy, 206 P&W, 210 Silver Eagle und die Caravan Baureihe 208 / 208 B gem. EASA Type Ratings and Licence Endorsement List. Diese Berechtigung können Sie in unserer ATO auf dem Muster Cessna 208 Caravan erwerben. Für den Betrieb der anderen Baureihen, die mit dem Lizenzeintrag „Cessna SET“ verbunden sind, ist jeweils vorab eine Differenzschulung in Theorie und Praxis mit einem dazu qualifizierten Lehrberechtigten erforderlich.
Type Ratings and Licence endorsement lists
Theoretische Ausbildung
Die Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung „Cessna SET“ besteht aus einer theoretischen Ausbildung im Umfang von bis zu 12 Stunden. Da es sich um eine Klassenberechtigung „SET“ handelt, kann der theoretische als auch der praktische Unterricht in Abhängigkeit der Qualifikation des Bewerbers verkürzt werden. Diese Ausbildungserleichterungen erfährt der Bewerber nach Vorlage aller erforderlichen Dokumente und Zeugnisse.
Die theoretische Ausbildung verteilt sich auf zwei Tage und beinhaltet die folgenden Themengebiete. Zum Abschluss der ersten Ausbildungsphase erfolgt eine theoretische Prüfung in den Räumlichkeiten unserer Flugschule am Standort Mönchengladbach.
- Flugzeugstruktur, Ausrüstung und Normalbetrieb
- Betriebsgrenzen
- Leistungsdaten, Flugplanung und Überwachung
- Beladung & Schwerpunkt
- Notverfahren
- Avionik (EFIS)
Praktische Ausbildung
Aufbauend auf die erste Ausbildungsphase kann die praktische Ausbildung nach Sichtflug- oder Instrumentenflugregeln beginnen. Für die praktische Ausbildung nach Instrumentenflugregeln ist eine IR Berechtigung auf einem anderen Muster / in einer anderen Klasse erforderlich. Analog zur theoretischen Ausbildung kann auch die praktische Ausbildung durch den Ausbildungsbetrieb unter Berücksichtigung der Erfahrung und Qualifikation des Bewerbers in Ihrem Umfang reduziert werden.
Die praktische Ausbildung auf dem Luftfahrzeug besteht gem. Teil-FCL.700 aus mindestens 5 Stunden (VFR) und 8 Stunden (IFR). Nach Abschluss der Ausbildung in der ATO erfolgt die Prüfungsfreigabe an einen CRE(A). Der Prüfungsflug erfolgt analog zur praktischen Ausbildung nach Instrumenten- oder Sichtflugregeln auf dem Ausbildungsluftfahrzeug der ATO.
Voraussetzungen
- PPL(A) oder CPL(A) gem. Teil-FCL
inkl. Berechtigung SEP-IR oder andere IR(A) Berechtigung, falls die SET Rechte nicht nur
VFR erworben werden sollen - Medical Klasse 1 oder 2
Reduzierung Ausbildungsumfang
Sollte der Bewerber über die vorhandene Erfahrung / Berechtigung verfügen
- Erfahrung SEP ≥ 500 Std. Gesamtflugerfahrung oder
- Gesamtflugerfahrung Jet ≥ 1.000 Flugstunden oder
- Erfahrung SET ≥ 10 Std.. SET
so reduziert sich die Ausbildungszeit auf 2 Stunden (VFR) und 3 Stunden (IFR)