Night Flying Qualification
Fliegen bei Nacht hat seinen besonderen Reiz und verzaubert seit Generationen Piloten mit seinen Eindrücken. Als fliegerische Weiterbildung, die bereits nach Erhalt der PPL- oder LAPL(A)-Lizenz erworben werden kann, erhöht die Nachtflugqualifikation gem. FCL.810 nicht nur die Sicherheit, sondern eröffnet auch die Möglichkeit, seinen Flug nach Beginn der Nacht noch zum Heimatflugplatz fortsetzen zu können.
Als Nacht gilt die Zeit zwischen dem „bürgerlichem Sonnenuntergang“ (SS+30 Min.) und „bürgerlichem Sonnenaufgang“ (SR-30 Min.).
Rechte
Die Nachtflugberechtigung NFQ Night Flying Qualification berechtigt LAPL(A) und PPL(A) Inhaber nach Aufgabe eines VFR-Flugplans zur Durchführung von Überlandflügen nach Sichtflugregeln bei Nacht.
Theorie
Eine theoretische Ausbildung von 6 Stunden erfolgt gem. FCL.810 durch TL Aviation und beinhaltet die folgenden Lerninhalte. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.
- Instrumentenkunde
- Luftrecht
- Meteorologie
- Menschliches Leistungsvermögen
- Kommunikation
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung orientiert sich anhand der anzuwendenden IFR Verfahren für VFR Piloten bei Nacht und beinhaltet 3 Stunden Überlandflugausbildung und 2 Stunden Platzrunden. Mindestens 5 Soloplatzrunden bis zum vollständigen Stillstand müssen durch den Bewerber durchgeführt werden.
Die Ausbildung fokussiert das Fliegen nach Instrumenten und die Funknavigation in Referenz zu VOR, NDB und RNAV (GNSS), da eine klassische terrestrische Navigation wie am Tage nicht möglich ist.