Night Flying Qualification

Fliegen bei Nacht hat seinen besonderen Reiz und verzaubert seit Generationen Piloten mit seinen Eindrücken. Als fliegerische Weiterbildung, die bereits nach Erhalt der PPL- oder LAPL(A)-Lizenz erworben werden kann, erhöht die Nachtflugqualifikation gem. FCL.810 nicht nur die Sicherheit, sondern eröffnet auch die Möglichkeit, seinen Flug nach Beginn der Nacht noch zum Heimatflugplatz fortsetzen zu können.

Als Nacht gilt die Zeit zwischen dem „bürgerlichem Sonnenuntergang“ (SS+30 Min.) und „bürgerlichem Sonnenaufgang“ (SR-30 Min.).

Rechte

 

Die Nachtflugberechtigung NFQ Night Flying Qualification berechtigt LAPL(A) und PPL(A) Inhaber nach Aufgabe eines VFR-Flugplans zur Durchführung von Überlandflügen nach Sichtflugregeln bei Nacht.

Theorie

Eine theoretische Ausbildung von 6 Stunden erfolgt gem. FCL.810 durch TL Aviation und beinhaltet die folgenden Lerninhalte. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.

  • Instrumentenkunde
  • Luftrecht
  • Meteorologie
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Kommunikation

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung orientiert sich anhand der anzuwendenden IFR Verfahren für VFR Piloten bei Nacht und beinhaltet 3 Stunden Überlandflugausbildung und 2 Stunden Platzrunden. Mindestens 5 Soloplatzrunden bis zum vollständigen Stillstand müssen durch den Bewerber durchgeführt werden.

Die Ausbildung fokussiert das Fliegen nach Instrumenten und die Funknavigation in Referenz zu VOR, NDB und RNAV (GNSS), da eine klassische terrestrische Navigation wie am Tage nicht möglich ist.

Simulator Ausbildung für LAPL(A) Inhaber

Inhaber einer LAPL(A)-Lizenz müssen vor Beginn der eigentlichen NFQ Ausbildung gem. Teil-FCL.810(a)(2) eine 5-stündige Ausbildung im Instrumentenflug und Funknavigation erfahren. Diese kann kostengünstig auf unserem Simulator vom Typ Elite S812 durchgeführt werden und beinhaltet die folgenden Lerninhalten einer PPL(A) Ausbildung gem. AMC1 zu Teil-FCL.210.

  • Kontrolle des Luftfahrzeuges ausschließlich nach Instrumenten
  • Grundlegende Instrumentenflugverfahren und Limitierungen
  • Flugdurchführung in verschiedenen Geschwindigkeiten und Konfigurationen
  • Funknavigation in Referenz zu
    • VOR
    • NDB
    • RNAV (GNSS)

 

IMG_1023

Voraussetzungen

  • PPL(A) oder LAPL(A) gem. Teil-FCL
  • Gültige Klassenberechtigung SEP(L) oder MEP(L)
  • Tauglichkeitszeugnis Klasse II
  • Erklärung über Strafverfahren
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass
  • Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)

Computer based Training

Alternative zum Unterricht an der ATO kann die Ausbildung auch durch ein CBT erfolgen.

NVFR CBT FPM
NVFR CBT

Veranstaltungen