Instrument Rating Instructor (IRI)
Als IFR Fluglehrer dürfen Sie gem. FCL.905.IRI (a) Lizenzinhabern mit einer bereits vorhandenen Klassenberechtigung für den Sichtflug im Flug nach Instrumenten zum Erwerb der IR(A) oder Basic IR Berechtigung ausbilden. Basic IR Inhabern dürfen Sie zudem zur Verlängerung der Basic IR Berechtigung den jährlichen Übungsflug abnehmen sofern diese über min. 6 Stunden Flugerfahrung als PIC im Instrumentenflug verfügen.
Ausbildung - IRI(A) gem. FCL.930.IRI
Theoretische Ausbildung
- 25 Stunden Lehren und Lernen *
- 10 Stunden fachliche Ausbildung einschließlich Überprüfung der theoretischen Instrumentenkenntnisse, der Erstellung von Unterrichtsplänen und der Entwicklung von Ausbildungsfähigkeiten gem. AMC1 zu FCL.930.IRI Absatz (i)
* Falls der Bewerber Inhaber einer Lehrberechtigung ist oder war, entfallen die 25 Stunden „Lehren und Lernen
Praktische Ausbildung
- Für Bewerber ohne FI(A) Lehrberechtigung, mindestens 10 Flugunterrichtsstunden auf einem Flugzeug, oder 8 Stunden in unserem Elite S812 - FNPT II gefolgt von 2 Stunden im Luftfahrzeug.
- Für Bewerber mit FI(A) Lehrberechtigung, mindestens 6 Flugunterrichtsstunden auf einem Flugzeug, oder 6 Stunden in unserem Elite S812 - FNPT II
IRI(A) Eingeschränkte Rechte
Sofern der Bewerber die Flugerfahrung von 800 Stunden Instrumentenflugerfahrung gem. FCL.915 (a)(2) nicht nachweisen kann, aber min. über 200 Stunden IFR Flugerfahrung nach Erhalt der IR(A) Berechtigung verfügt, kann der IRI(A) Ausbildungslehrgang dennoch durchgeführt werden. Die Lehrberechtigung wird in diesem Fall bis zum Nachweis der geforderten Flugerfahrung von 800 IFR Flugstunden gem. FCL.915. (a)81) auf den Unterricht im FSTD(A) limitiert.
IRI(A) für zweimotorige Luftfahrzeuge
Inhaber einer IRI Lehrberechtigung, die die Rechte der IRI Lehrberechtigung zusätzlich auf zweimotorigen Luftfahrzeugen ausüben möchten, bedürfen gem. FCL.915.IRI (a)(3) zusätzlich einer Class Rating Instructor (CRI) Ausbildung für zweimotorige Luftfahrzeuge - MEP(L).