English Language Proficiency
Zur Ausübung des Sprechfunks in englischer Sprache benötigt jeder Pilot, der z.B. beabsichtigt VFR ins benachbarte Ausland zu fliegen oder einen Instrumentenflug durchführen möchte, gem. FCL.055 in Verbindung mit §125 LuftPersV einen englischen Spracheintrag in seiner Lizenz.
In einer zweiteiligen Sprachprüfung muss der Luftfahrer mindestens Level 4 erreichen, um die Rechte seines Sprechfunkzeugnisses ausüben zu dürfen. Das erreichte Level 4 wird mit einer Gültigkeit von 4 Jahren in die Lizenz eingetragen.
Spracheintrag Deutsch
Nach Festlegung des Luftfahrt-Bundesamts reicht bereits ein gültiger Sprachvermerk Englisch, um die Forderungen nach §125 LuftPersV (1) in Verbindung mit Teil-FCL.055 (a) in vollem Umfang zu erfüllen. Ein weiterer Sprachvermerk Deutsch ist nicht erforderlich, selbst dann nicht, wenn der Sprechfunkverkehr in der deutschen Sprache geführt wird. Ein Flugfunkzeugnis, das zur Ausübung des Sprechfunkverkehrs in der deutschen Sprache berechtigt, ist jedoch Voraussetzung. Demnach bedürfen jene Luftfahrer, die nicht über einen Sprachvermerk Englisch verfügen, eines Sprachvermerks Deutsch.
Luftfahrer, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben hierfür eine Sprachprüfung gemäß § 125 LuftPersV in deutscher Sprache zu absolvieren. Für Luftfahrer deutscher Muttersprache genügt eine Selbsterklärung, um einen Sprachvermerk Deutsch zu erhalten.
Ablauf ICAO Englisch Level 4 Prüfung
TL Aviation bietet Ihnen als anerkannte Stelle mit der Zulassungsnummer D-LT-0240 die Verlängerungsprüfung für Englisch Level 4 an. Zur Durchführung einer Verlängerungsprüfung müssen Sie über einen noch gültigen Spracheintrag in Ihrer Lizenz verfügen.
Die Prüfung zur Verlängerung des Englisch Level 4 besteht aus folgenden zwei Komponenten:
1. Teil Hörverständnis
Im Teil Hörverständnis werden die Sprachfertigkeiten mittels Hörtexten im allgemeinen Luftfahrtkontext überprüft. Hierzu muss aus einer vorgegebenen Auswahl von Antworten jeweils diejenige ausgewählt werden, welche die gehörte Situation treffend beschreibt.
2. Teil Sprechfertigkeiten
Im Teil Sprechfertigkeiten werden aktiv-produktive Sprachfertigkeiten überprüft. Hierzu werden dem Bewerber Fragen gestellt, auf welche dieser möglichst umfassend antworten soll. Ein Prüfungssatz besteht aus Haupt- und Zusatzfragen. Innerhalb der vorgegebenen Prüfungszeit (10 min bei Verlängerung Stufe 4) müssen alle Hauptfragen beantwortet werden. Zusatzfragen werden nach Ermessen des Prüfers gestellt, um die jeweilige Zeitvorgabe einzuhalten und gegebenenfalls den Bewerber zum ausführlicheren Sprechen zu motivieren.
Verlängerung der Sprachbefähigung
Nach bestandener Prüfung erhält der Bewerber ein Prüfungsprotokoll und die Verlängerung der Sprachbefähigung wird durch den Prüfer per Handeintrag auf der Rückseite der Lizenz dokumentiert.
LBA Modellprüfung zur Vorbereitung
Die Downloads auf der rechten Seite sollen Bewerbern für eine Prüfung der Stufe 4 eine Vorstellung von dem zu erwartenden Niveau dieser Sprachprüfung geben. Im Sinne der Transparenz und der Fairness soll Bewerbern somit eine Möglichkeit zur gezielten Vorbereitung gegeben werden.