Wie fange ich an … der lange Weg nach vorne links
Der Traum des Menschen, der Schwerkraft zu entfliehen, wurde vor mehreren hundert Jahren durch die Gebrüder Wright Wirklichkeit. Seit diesem Tag bezwingt die Menschheit die Lüfte in den verschiedensten Fluggeräten und auch heute noch ist die Faszination Fliegen zu lernen ungebrochen.
Viele Menschen erfüllen sich mit der Ausbildung zum Piloten einen lang gehegten Kindheitstraum. Man sagt, dass man zum Flieger geboren wird und wahrscheinlich liegt darin sogar ein Fünkchen Wahrheit. So spüren viele Piloten, trotz zahlreicher Berufsjahre im Cockpit, immer noch diese Begeisterung und die Leidenschaft für die Fliegerei.
LAPL(A)
Die Leichtflugzeug Pilotenlizenz bildet die Basislizenz gem. Teil-FCL. Sie ermöglicht mit einer kompakten Ausbildung über 35 Flugstunden auf zwei- und viersitzigen kolbengetriebenen Luftfahrzeugen einen relativ kostengünstigen Einstieg in die Fliegerwelt. Die LAPL(A) Lizenz ist keine ICAO konforme Lizenz und gilt daher nur in den EASA Mitgliedsstaaten.
Ist diese Ausbildung eine Einbahnstraße? Nein, denn nach Erhalt der LAPL(A) Lizenz können Sie z.B. eine Weiterbildung für VFR Nachtflüge erwerben oder sich durch einen Lehrberechtigten (CRI) auf andere Flugzeugmuster unter 2 Tonnen einweisen lassen. Ein Upgrade zur höheren Privatpilotenlizenz ist mit einer praktischen Umschulung an einer dafür zugelassenen Flugschule (ATO) möglich. Die theoretische Ausbildung zum LAPL(A) wird gem. Anlage 1 Absatz 1.2 der Verordnung (EU) 1178/2011 Teil-FCL voll anerkannt. Es ist somit keine weitere theoretische Ausbildung oder Prüfung notwendig.
PPL(A)
Die Privatpilotenlizenz ist die „Grundschulausbildung“ der Fliegerwelt. Der PPL(A) ermöglicht im Gegensatz zum LAPL(A) über die Grenzen der EASA Mitgliedsstaaten hinaus zu fliegen, eine Umschreibung in eine US-amerikanische FAA Lizenz ist aufgrund der ICAO Konformität möglich. Mit 45 Mindestflugstunden, wovon 5 Stunden auf einem FNPT II Flugsimulator durchgeführt werden können, ist die praktische Ausbildung umfassender. Dafür ist der PPL(A) nicht wie der LAPL(A) auf die Luftfahrzeugkategorie SEP(L) (Single Engine Piston Land) beschränkt, sondern es können auch weitere Klassen- oder Musterberechtigungen erworben werden.
Nachtflugberechtigung – NFQ
Die Nachtflugberechtigung stellt für LAPL(A) und PPL(A) Inhaber eine sinnvolle Erweiterung dar, um zeitlich flexibler während der Wintermonate agieren zu können. Die NFQ Ausbildung gem. FCL.810 besteht aus 5 Flugstunden mit Lehrberechtigtem und 6 Theoriestunden. Es ist keine theoretische oder praktische Prüfung notwendig.
Multi Engine – MEP(L)
Zum Erwerb der Zweimot Berechtigung - MEP(L) ist mindesten eine PPL(A) Lizenz und 70 Flugstunden als verantwortlicher Flugzeugführer notwendig. Das zweimotorige Fliegen bietet Ihnen aufgrund der höheren Redundanz mehr Sicherheit bei langen Flügen über Wasser, bei Nacht oder geschlossenen Wolkendecken. Die MEP(L) Berechtigung kann gem. FCL.725.A. durch eine theoretische Ausbildung (7 Stunden) und eine sich anschließende praktische Ausbildung über 5 Stunden erworben werden. Abgeschlossen wird die Ausbildung in maximal 6 Monaten mit einem IFR der VFR Checkflug.
IR Berechtigung
Die IR Berechtigung ermöglicht Ihnen das Fliegen nach Instrumenten, wenn Sie entlang Ihrer geplanten Flugstrecke keine Sichtflugwetterbedingungen vorfinden. Die Enroute IR ist die neuste und kleinste IR Berechtigung und wurde durch die EASA in Anlehnung an das Britische Cloud Rating 2014 geschaffen.
Zum Erwerb einer Competency based oder Enroute IR Berechtigung benötigen Sie mindestens eine PPL(A) Lizenz mit gültiger Klassenberechtigung SEP(L) oder MEP(L), sofern sie die praktische Ausbildung auf einem zweimotorigen Flugzeug durchlaufen möchten, um diese Rechte auch später auszuüben.
Die theoretische IR Ausbildung für beide genannten Berechtigungen ist gem. FCL.15 gleich, wodurch ein Wechsel des Ausbildungslehrgangs E-IR zu CB-IR möglich ist, aber auch nach dem Erwerb des E-IR ohne weitere theoretische Ausbildung zum CB-IR aufgesattelt werden kann.
Für die E-IR Berechtigung müssen Sie 15 Stunden praktische Ausbildung erhalten. Die Compenetncy based IR Ausbildung gliedert sich in 25 Stunden Ausbildung im FNPT II Elite S812 Simulator gefolgt von der praktischen Ausbildung im Luftfahrzeug der ATO.
Beide Ausbildungslehrgänge erfordern eine theoretische und praktische Prüfung.
Commercial Pilot – CPL
Der CPL ist eine VFR Lizenz, die Ihnen ermöglicht gegen Entgelt in einem Luftfahrtunternehmen (AOC) z.B. in einem Rundflugunternehmen oder einer gewerblichen Luftfahrerschule (ATO) als verantwortlicher Pilot tätig zu werden. Geschaffen wurde der CPL(A), um auf Luftfahrzeugen unter 5,7 Tonnen, also Flugzeuge gem. EASA CS-23 im Einmanncockpit tätig zu werden. Oft wird dieser erweitert um die
- Instrumentenflugberechtigung
- Multi Crew Concept (MCC) Berechtigung,
um auch im gewerblichen Luftverkehr wetterunabhängig und in einer Zweimannbesatzung auf King Air & Co. tätig werden zu können.
Airline Transport Pilot License ATPL
Die ATPL(A) Lizenz berechtigt zum Führen eines Verkehrsflugzeugs (CS -25) über 5,7 Tonnen in einer Zweimannbesatzung.
Die theoretische Ausbildung umfasst daher im Gegensatz zum CPL die Kenntnisse über Jet Triebwerke, Langstreckennavigation und am Beispiel Boeing 737 und 747, die spezifischen Performance Charakteristika eines durch Turbinen angetriebenen Luftfahrzeugs mit Pfeilpflüge, um im Überschall nahen Geschwindigkeitsbereich operieren zu können.
Nach abgelegter theoretischer ATP(A) Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt, erhält man den Eintrag „ATPL Theorie Credit“. Erst wenn der Pilot eine Gesamtflugerfahrung von 1.500 Stunden auf einem sogenannten Multi Pilot Aeroplane (MPA) nachweist, kann dieser in Verbindung mit einem ATPL(A) Checkflug im Simulator unter Aufsicht von einem TRE(A) eine ATPL Lizenz erhalten.