Fluglehrer Ausbildung - FI(A) gem. FCL.905.FI

Nachdem der fliegerische Horizont durch den Erwerb von Klassen- oder Musterberechtigungen erweitert worden ist und sich eine beträchtliche Anzahl von Flugstunden angesammelt hat, kommt bei dem ein oder anderen der Wunsch auf, sein Wissen an neue Piloten weiterzugeben. In diesem Fall ist unsere Fluglehrerausbildung genau das Richtige für Sie!

TL Aviation bildet sowohl Fluglehrer (FI, Flight Instructor), als auch Lehrberechtigte für Klassenberechtigungen (CRI, Class Rating Instructor) und Lehrer für den Instrumentenflug (IRI, Instrument Rating Instructor) aus.

Gerade, was die anspruchsvolle Ausbildung zum Fluglehrer betrifft, ist die Erfahrung und die Qualität des Fluglehrer-Lehrers (FI-I) extrem wichtig. Denn nur was er selbst als Lehrer kann, kann er auch weitergeben. Unsere Fluglehrer-Ausbilder haben sehr viel Erfahrung darin aus ambitionierten Piloten pädagogisch wie fachlich hochkompetente Fluglehrer zu machen. Sie haben durchweg einen Hintergrund aus Airline- und Geschäftsfliegerei. Viele von ihnen sind zudem Prüfer des Luftfahrt- Bundesamts.

Der fertig ausgebildete Fluglehrer darf innerhalb der PPL- oder LAPL-Schulung das Fliegen auf einmotorigen Flugzeugen nach Sicht trainieren. Um im Bereich IFR, CPL, MEP, HPA schulen zu dürfen, benötigt er eine entsprechende Flugerfahrung sowie weitere Ausbildungsgänge und Berechtigungen.

Hat ein Fluglehrer seine Berechtigung erworben, so trägt seine Lizenz während der ersten 100 Ausbildungsstunden den Titel FI(RP). Die Abkürzung steht für Restricted Privileges (RP). Eine Einschränkung ist etwa, dass der FI(RP) keine Flugschüler für das Freifliegen, also den ersten Soloflug, freigeben darf.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung erfolgt in 125 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:

  • Lernvorgang
  • Unterrichtsvorgang
  • Ausbildungsgrundsätze
  • Angewandte Lehrmethoden in Theorie und Praxis
  • Beurteilung und Prüfung von Flugschülern
  • Entwicklung eines Ausbildungsprogramms
  • Menschliches Leistungsvermögen in Bezug auf die Flugausbildung
  • Gefahren bei der Simulation von Ausfällen und Störungen der Flugzeugsysteme während des Fluges
  • Nachtflugausbildung
  • Verwaltungsangelegenheiten bei der Ausbildung

Praktische Ausbildung

  • 25 Flugstunden auf 1-motorigen Flugzeugen
  • 5 Flugstunden Elite S812 - FNPT II
  • 25 Flugstunden mit Lehrberechtigtem
  • 5 Flugstunden im Teamflug mit einem anderen Bewerber

Während der Ausbildung lernt der FI-Bewerber das Luftfahrzeug vom rechten Sitz aus zu kommandieren. Der FI-I simuliert dabei einen PPL/LAPL Schüler in unterschiedlichen Ausbildungsphasen.

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Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Gültige Lizenz gem. Teil-FCL der Verordnung (EU) 1178/2011 und mindestens 200 Flugstunden auf Flugzeugen, davon mindestens 150 Stunden als verantwortlicher Pilot (PIC).
  • Mindestens 30 Flugstunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk, von denen mindestens 5 Flugstunden innerhalb der letzten 6 Monate vor der Auswahlprüfung erfolgt sein müssen.
  • Mindestens 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug, von denen höchstens 5 Stunden als Instrumentenbodenzeit in unserem FNPT II durchgeführt werden dürfen. Dies ist bereits erfüllt durch den Besitz einer IR-Berechtigung oder eines bescheinigten Modul A der IR-Ausbildung.
  • Mindestens 20 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Luftfahrzeugführer, einschließlich eines Fluges über mindestens 300 NM, bei dem Landungen auf mindestens 2 vom Startflugplatz abweichenden Flugplätzen durchzuführen sind.
  • Nachweis von CPL(A) Wissen (Besitz einer CPL(A)/ ATPL(A) Lizenz oder bestandene CPL(A)/ ATPL(A) Theorieprüfung beim Luftfahrt-Bundesamt.

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