Frequently asked questions (FAQ)
Auf dieser Seite haben wir für Euch verschiedene Fragen (und natürlich auch die entsprechenden Antworten) zusammengestellt, die uns in unserem Alltag immer wieder von neuen Kunden bzw. Interessenten gestellt werden.
Frequently asked questions (FAQ)
Auf dieser Seite haben wir für Euch verschiedene Fragen (und natürlich auch die entsprechenden Antworten) zusammengestellt, die uns in unserem Alltag immer wieder von neuen Kunden bzw. Interessenten gestellt werden.
Die Anforderungen unterscheiden sich ggf. von Airline zu Airline. Eine gute Orientierung bietet hier die Tauglichkeitsuntersuchung zum Medical Class I. Deine körperliche Flugtauglichkeit wird im Rahmen dieser fliegerärztlichen Untersuchung durch einen Arzt des Aero Medical Center bestimmt. Die Airlines können beim späteren Einstellungsverfahren allerdings abweichende Anforderungen hinsichtlich der Körpergröße und anderer medizinischer Kriterien wie z.B. Dioptrienzahl stellen.
Wir empfehlen für die Erstuntersuchung vor Beginn der Ausbildung:
Voraussetzung ist eine unbefristete Niederlassungserlaubnis mit uneingeschränkter Arbeitserlaubnis innerhalb der EU und der Schweiz sowie der Besitz eines uneingeschränkten Reisepasses.
Die CPL und auch ATPL(A) erfordern sehr gute Kenntnisse in Englisch, Mathematik und Physik. Diese werden vor Ausbildungsbeginn an der Flugschule überprüft. Für einen ungehinderten Start in das spätere Berufsleben ist es empfehlenswert, über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur), ein Fachabitur oder eine berufsbezogene Hochschulreife zu verfügen. Die genauen Anforderungen für eine Bewerbung sind von der jeweiligen Airline abhängig. Die meisten europäischen Luftfahrtgesellschaften fordern für einen Bewerbungsstart die folgende Qualifikation - Hochschulreife / Fachhochschulreife / fachgebundene Hochschulreife
Einen Numerus Clausus gibt es nicht. Die Abschlussnote gibt nur bedingt Aufschluss über Erfolgschancen in den Eignungstests. Ein solides Grundwissen in den Fächern Mathematik, Physik und Englisch der 8. bis 11. Klasse ist von Vorteil, da im Rahmen der Eignungstests dein technisch physikalisches Grundwissen bzw. dein technisches Verständnis überprüft wird.
Die modulare ATPL(A) Ausbildung gem. Teil-FCL Anlage 1, Appendix 3 (B) erfordert min. einen PPL(A) ausgestellt nach den Richtlinien der ICAO Annex I. Das bedeutet, die modulare ATPL Ausbildung kann auf Basis einer ausländischen Privatpilotenlizenz begonnen werden. Das Vorliegen einer EASA Teil-FCL Lizenz, ausgestellt gem. der VO(EU) 1178/2011, ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich. Da es sich bei der ATPL Ausbildung in der ersten Ausbildungsphase um eine rein theoretische Ausbildung handelt, ist zu Beginn keine praktische Flugerfahrung erforderlich. Nach bestandener theoretischer Prüfung kann dann auch die praktische Ausbildung begonnen werden, hierzu ist eine Flugerfahrung wie folgt erforderlich:
Für einen ungehinderten Start in die Berufsausbildung zum Erwerb der CPL / ATPL(A) Lizenz ist erforderlich, dass nicht mehr als 3 Punkte im Fahreignungsregister vermerkt sind. Die für die Erteilung zuständige Luftfahrtbehörde kann gem. LuftPersV §18 Absatz (2) 2. die Zuverlässigkeit des Bewerbers bezweifeln, sollte dieser wiederholt oder erheblich gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen haben. Daher ist mit Anmeldung ein aktueller KBA Auszug aus dem FAER vorzulegen.
Eine CPL / ATPL(A) Ausbildung kann jederzeit unter Verwendung eines Fernlehrgangs begonnen werden. Hierdurch ist eine sehr individuelle und vor allem berufsbegleitende Ausbildung möglich. Die Ausbildung durch einen Fernlehrgang wird an der Flugschule durch notwendige Präsenzseminare in regelmäßigen Abständen ergänzt.
Die theoretische CPL / ATPL(A) Ausbildung, welche unter Verwendung eines Fernlehrgangs durchgeführt wird, kann ganz individuell verlaufen. Daher ist es schwierig, einen zeitlichen Rahmen fix zu skizzieren. Generell gilt aber zu beachten, dass eine theoretische Ausbildung gem. Teil-FCL der VO(EU) 1178/2011 binnen 18 Monaten nach Anmeldung abgeschlossen werden muss. Durch ein Vollzeitstudium kann die ATPL Ausbildung binnen 8 Monaten bis zum Erwerb der Prüfungsreife abgeschlossen werden.
Für eine berufsbegleitende Ausbildung sollte ein zeitlicher Rahmen von 12 Monaten angenommen werden. Die verbleibende Laufzeit von 6 Monaten wird in diesen Fällen meist zum Erwerb der Prüfungsreife in den einzelnen Sachgebieten genutzt.
Nach bestandener theoretischer Prüfung kann direkt mit der praktischen Ausbildung begonnen werden. Diese verläuft wie folgt:
Für die theoretische und praktische Ausbildung vor Ort in Mönchengladbach wird eine Unterkunft in der Nähe der Flugschule benötigt. Gerne sind wir Euch bei der Suche einer möglichen Unterkunft in Mönchengladbach und Umgebung behilflich. Hierzu stellen wir Euch bereits mit Anmeldung eine Auflistung von möglichen Unterkünften zur Verfügung.
Die Wiederholung der theoretischen Prüfung ist gem. Teil-FCL der VO(EU) 1178/2011 möglich. Nachdem der Bewerber in einem Sachgebiet durchgefallen ist, erfolgt vor erneuter Prüfungsfreigabe eine individuelle Nachschulung an der Flugschule. Die theoretische Prüfung kann pro Fach maximal vier mal wiederholt werden. Die gesamte theoretische Prüfung muss in sechs Sitzungen erfolgreich abgeschlossen werden.
Während der praktischen Ausbildung erfolgen sogenannte "Progress Checks" (PC). Diese Zwischenprüfungen dienen dem erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Ausbildungsphase. Sollte der Bewerber die praktische Zwischenprüfung einmal nicht bestehen, erfolgt vor Fortsetzung der Ausbildung gem. genehmigtem Ausbildungshandbuch eine Nachschulung und erneute Prüfung unter Aufsicht eines Lehrberechtigten, der in die bisherige Ausbildung noch nicht involviert war.
Um Euch den Einstieg in die Ausbildung zu ermöglichen, besteht die Möglichkeit einer Finanzierung über die Albatros GmbH, als Spezialist für die Luftfahrt und zugehörig zur Lufthansa Unternehmensgruppe. Zusätzlich bietet die Sparkasse einen Bildungskredit für Ausbildung und Studium an.
Bitte beachtet, dass Flugschüler in der Regel kein eigenes Darlehen aufnehmen können, da sie während der Pilotenausbildung kein Gehalt beziehen. Daher ist für alle Finanzierungsoptionen ein Darlehensnehmer / Bürge mit festem Einkommen und Wohnsitz in Deutschland erforderlich.
Die ATPL(A) Lizenz - zu deutsch Verkehrspilotenlizenz - ist die höchste Qualifikation, die ein Pilot zivil erwerben kann. Diese berechtigt zum Führen von Verkehrsflugzeugen, d.h. Luftfahrzeugen über 5,7 Tonnen und einer vorgeschriebenen Mindestbesatzung bestehend aus zwei Piloten.
Die CPL(A) Lizenz ermöglicht hingegen das Führen von Luftfahrzeugen bis maximal 5,7 Tonnen. Diese Luftfahrzeuge sind gem. CS-23 zertifiziert und könnten im privaten Flugverkehr sogar von einem Piloten alleine geflogen werden. Da der gewerbliche Luftverkehr gem. der VO(EU) 965/2012 aber eine Besatzung von zwei Piloten vorschreibt (MP-OPS), ist auch für diese Flugzeugmuster eine MCC Ausbildung erforderlich.
Nach abgeschlossener Ausbildung und bestandener Prüfung erhält der Flugschüler zunächst eine CPL(A) Lizenz mit der Klassenberechtigung MEP(L) PIC/IR und SEP(L) PIC/IR, inkl. der Eintragung "MCC" und "ATPL Theory". Sobald der Pilot eine Erfahrung von min. 1.500 Stunden, davon 500 Stunden in einer Multi Pilot Operation (MP OPS) nachweisen kann, ist gem. Teil-FCL.510 die praktische ATPL(A) Prüfung im Simulator (FFS) auf dem jeweiligen Luftfahrzeugmuster durchzuführen. Die Lizenz kann daraufhin bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Die TL Aviation ist durch das Luftfahrt Bundesamt zertifiziert, eine Ausbildung zum Erwerb der Musterberechtigung Airbus A320 oder Boeing B737 durchzuführen. Gemäß Teil-FCL.720.A Absatz (b) benötigt der Bewerber um eine Musterberechtigung die folgende Qualifikation:
Diese erfüllt er mit Abschluss der durchgehenden modularen Ausbildung in unserem Unternehmen.
Die theoretische Ausbildung kann sehr individuell über einen Fernlehrgang durchgeführt werden. Dieser erlaubt die Aneignung der theoretischen Kenntnisse im Selbststudium mittels Computer based Training (CBT). Lediglich 10% der vorgeschriebenen Ausbildung werden vor Ort in der Flugschule durchgeführt. Dies bedeutet, 580 Stunden werden in Eigenleistung erbracht. Zusätzlich erfahren Sie eine Ausbildung vor Ort im Umfang von 75 Stunden. Diesen Nahunterricht organisieren wir über das Kalenderjahr in regelmäßigen Abständen.