Die ATPL(A) Lizenz - zu deutsch Verkehrspilotenlizenz - ist die höchste Qualifikation, die ein Pilot zivil erwerben kann. Diese berechtigt zum Führen von Verkehrsflugzeugen, d.h. Luftfahrzeugen über 5,7 Tonnen und einer vorgeschriebenen Mindestbesatzung bestehend aus zwei Piloten.
Die CPL(A) Lizenz ermöglicht hingegen das Führen von Luftfahrzeugen bis maximal 5,7 Tonnen. Diese Luftfahrzeuge sind gem. CS-23 zertifiziert und könnten im privaten Flugverkehr sogar von einem Piloten alleine geflogen werden. Da der gewerbliche Luftverkehr gem. der VO(EU) 965/2012 aber eine Besatzung von zwei Piloten vorschreibt (MP-OPS), ist auch für diese Flugzeugmuster eine MCC Ausbildung erforderlich.