Privatpilotenlizenz - PPL(A)
Die Privatpilotenlizenz stellt als erste Lizenz den Grundstock für eine evtl. spätere weitere fliegerische Ausbildung dar und bietet ein fliegerisches Fundament. Sie erhalten damit die Möglichkeit, einmotorige kolbengetriebene Luftfahrzeuge im nicht-gewerblichen Einsatz in allen EASA Mitgliedsstaaten zu operieren oder zu chartern. Ihre EASA PPL(A) Lizenz entspricht den Anforderungen der Internationalen Zivilen Luftfahrt Organisation (ICAO) und wird auch von ausländischen (nicht EASA) Staaten anerkannt. So ist z.B. eine einfache Umschreibung in eine FAA (USA) Lizenz möglich.
Der Vorteil der PPL(A) Lizenz gegenüber der etwas weniger aufwendigen LAPL(A) Ausbildung ist, dass diese um weitere Berechtigungen wie Nachtflug (NFQ) oder die Instrumentenflugberechtigung (IR) sowie weitere Luftfahrzeugmuster erweitert werden kann.
Die PPL(A) Ausbildung besteht aus dem folgenden theoretischen Umfang. Eine theoretische Ausbildung ist im Klassenverband in den Räumlichkeiten der TL Aviation als berufsbegleitende Ausbildung möglich. Alternativ kann man sich die notwendigen Kenntnisse über einen Fernlehrgang im Selbststudium aneignen. In diesem Fallen müssen lediglich 10% der vorgeschriebenen Ausbildungszeit im Klassenverband besucht werden.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung beinhaltet die in AMC1 zu Teil-FCL.215 definierten Lernziele. Der Unterricht erfolgt über 100 Stunden in den folgenden Sachgebieten:
- Luftrecht
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Flugleistung und Flugplanung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Navigation
- Betriebliche Verfahren
- Aerodynamik
Die theoretische Ausbildung können Sie individuell und zeitlich flexibel über einen Fernlehrgang durchführen. Dadurch entfallen lediglich 30 Stunden auf einen Präsenzunterricht in der ATO, der alle Lerninhalte wiederholt, offene Fragen beantwortet und auf die theoretische Prüfung bei der zuständigen Behörde vorbereitet.
Praxis-Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt in drei Phasen:
Mit Phase 1 können Sie ein Flugzeug alleine im Platzrundenbereich fliegen. Mit Phase 2 erreichen Sie die Solo-Überlandreife nach bestandener Theorie-Prüfung. In Phase 3 werden Sie die praktische Prüfungsreife erlangen.
Vorgeschrieben sind mindestens 45 Flugstunden, die sich folgendermaßen aufteilen:
- Mindestens 25 Stunden mit Lehrer
- Mindestens 10 Stunden Solo unter Aufsicht des Lehrers
- Mindestens 5 Stunden Überlandflug
- Maximal 5 Stunden Training in einem Simulator (FNPT II)
Die praktische Ausbildung erfolgt entweder auf bewährten Ausbildungsflugzeugen vom Typ Cessna C150/152 oder Piper PA28 Warrior.
Teil der Ausbildung zum Privatpiloten ist der Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses. Entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in Englisch/Deutsch (BZF I). Beabsichtigen Sie bereits heute mit Ihrer neuen Lizenz die fliegerische Freiheit zu nutzen und ins europäische Ausland zu fliegen, empfiehlt sich direkt der Erwerb des BZF I.
Darüber hinaus dürfen Piloten nur dann am Sprechfunkverkehr teilnehmen, wenn für die verwendete Sprache ein Sprachenvermerk in ihrer Lizenz eingetragen ist. Das gilt über Englisch hinaus für jede Sprache, also auch für die deutsche Sprache. Diesen Vermerk erhält man über eine Selbsterklärung (deutsche Muttersprachler für Deutsch) und eine Sprachprüfung (für Englisch).