MEP(L) Ausbildung

Als fliegerische Weiterbildung, auch um mit einem erhöhten Sicherheitsniveau Flüge bei Nacht, IFR Flüge oder Flüge über längerer Wasserstrecken außerhalb der Gleitdistanz eines jeden einmotorigen Luftfahrzeugs durchführen zu können, empfiehlt sich der Erwerb der zweimot Berechtigung. Die MEP(L) Ausbildung gem. Teil FCL.700 berechtigt Sie, zweimotorige kolbengetriebene Luftfahrzeuge als verantwortlicher Luftfahrzeugführer zu fliegen.

Theoretische Ausbildung

Diese besteht gem. FCL.725.A. a) (1) mindestens aus 7 Stunden theoretischem Unterricht, in dem Sie sich mit den im Luftfahrzeug installierten Systemen und Flugsteuerungssystemen beschäftigen. Dazu gehört auch der sogenannte „Dry-Drill“, das Erlernen der notwendigen Notverfahren und das Abrufen aus dem Gedächtnis. Denn ein Triebwerksausfall unmittelbar nach dem Start erlaubt nicht das Blättern in einer Checkliste.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung findet nach Sichtflugregeln (VFR) oder Instrumentenflugregeln (IFR) statt und beinhaltet gem. FCL.725.A. a) (2) mindestens 2:30h Normalverfahren und 3:30h praktische Ausbildung in Triebwerksausfallverfahren und asymmetrischen Flugtechniken. Dadurch sind Sie auf Ihren Checkflug mit einem Prüfer der ATO bestens vorbereitet.

Sollten Sie noch nie im Besitz einer MEP(L)-IR Berechtigung gewesen sein und möchten z.B. die Rechte Ihrer zuvor erworbenen CB-IR SEP(L) Berechtigung auch auf zweimotorige Luftfahrzeuge erweitern, ist zunächst der Erwerb der Klassenberechtigung MEP(L) unter Sichtflugwetterbedingungen notwendig und nach einer 6 stündigen IR Ausbildung sowie einem sich anschließenden IFR Checkflug erhält der Bewerber die MEP PIC/IR Rechte gem. Teil-FCL Anlage „6Aa“.

Zusammenfassung

  • 7 Stunden theoretische Ausbildung mit abschließender Prüfung in der ATO. Diese können erfolgen als
    • Präsenzunterricht an der ATO
    • Computer based Training (CBT)
  • 6 Stunden praktische Ausbildung
    • 2:30 Stunden Flugzeit Basisausbildung
    • 3:30 Stunden Flugzeit mit dem Schwerpunkt der Schulung in Triebwerksausfällen und asymmetrischen Flugzuständen

Erweiterung der MEP Klassenberechtigung um MEP-IR

Inhaber einer SEP(L) IR Berechtigung können nach Erwerb der MEP(L) Klassenberechtigung wie oben aufgeführt diese um die IR(A) Rechte erweitern. Die dazu notwendige Ausbildung gem. Teil-FCL Anlage "6Aa" erfolgt in folgendem Umfang durch einen Lehrberechtigten der ATO im Simulator und Luftfahrzeug.

  • 4 Stunden Ausbildung im Simulator
  • 2 Stunden Ausbildung im Luftfahrzeug

Die Ausbildung wird mit einer praktischen Prüfung unter Aufsicht eines IRE(A) der ATO abgeschlossen. Die Berechtigung wird nach Antragsstellung in die Lizenz des Bewerbers mit eingetragen.

MEP(L)

Voraussetzungen

  • PPL(A) oder CPL(A) gem. Teil-FCL
  • Gültige Klassenberechtigung SEP(L) ggf. SEP(L)  IR
  • Medical der Klasse I oder Klasse II (mit Reintonaudiometrie für IR Bewerber)
  • Mindestens 70 Stunden gesamte Flugerfahrung als PIC auf Flugzeugen
  • Englisch Sprachlevel „ICAO Englisch Level 4“
  • Erklärung über Strafverfahren
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass
  • Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)

Computer based Training

Alternative zum Unterricht an der ATO kann die Ausbildung auch durch ein CBT erfolgen.

CBT MEP Feather
MEP CBT PanelL Layout