Was die Privatpiloten- und Instrumentenflugausbildung betrifft, lautet die Frage eindeutig, ja. Die Theorieausbildung findet während der Woche in Abendlehrgängen à 3 Stunden statt. Alternativ können Sie die theoretische Ausbildung über einen Fernlehrgang bequem von zuhause oder unterwegs absolvieren. In diesem Fall sind lediglich 10% der vorgeschriebenen theoretischen Unterrichtszeit in einem Präsenzseminar wie von der ATO organisiert zu absolvieren.
Die praktische Ausbildung kann dann nach Absprache mit einem Fluglehrer individuell durchgeführt werden. Die IR(A) Ausbildung ermöglicht zudem die Integration unseres Simulators vom Type Elite S812 FNPT II bis zu 25 Stunden, dadurch ist auch eine praktische Ausbildung außerhalb der Flugplatzöffnungszeiten und am Abend oder Wochenende möglich.
Für den Weg zur Verkehrspilotenlizenz bietet sich nebenberuflich auch eine modulare Ausbildung über einen Fernlehrgang an. In diesem Fall macht es durchaus Sinn, direkt die theoretische ATPL(A) Prüfung abzulegen, da diese für den Erwerb der IR(A) Berechtigung und CPL(A) Lizenz gem. FCL.035 Absatz (b) (1) erforderlich ist.
Da es sich bei der ATPL(A) Ausbildung lediglich um eine theoretische Ausbildung handelt, verbleibt so nur noch die praktische IR und CPL(A) Ausbildung nach Sichtflugregeln.