Frequently asked questions (FAQ)
Auf dieser Seite haben wir für Sie verschiedene Fragen (und natürlich auch die entsprechenden Antworten) zusammengestellt, die uns in unserem Alltag immer wieder von neuen Kunden bzw. Interessenten gestellt werden.
Auf dieser Seite haben wir für Sie verschiedene Fragen (und natürlich auch die entsprechenden Antworten) zusammengestellt, die uns in unserem Alltag immer wieder von neuen Kunden bzw. Interessenten gestellt werden.
Als zukünftiger Privatpilot sollten Sie über recht gute mentale wie motorische Fähigkeiten verfügen und sich auch etwas für Technik interessieren. Besonders als älterer Jahrgang sollten sie über die Motivation, etwas ganz Neues, Anspruchsvolles zu lernen, verfügen. Als Verkehrspiloten-Aspirant sollten Sie nicht nur Zielstrebigkeit und Disziplin sondern auch ausreichende Kenntnisse aus den Fächern Englisch, Mathematik und Physik mitbringen, die Sie uns per Zeugnis oder alternativ in unserem Leistungs-Eingangstest nachweisen. Für die spätere Bewerbung und die Auswahlverfahren der Airlines (z.B. Assessment Center) sind dann weitere Qualitäten gefragt. Nämlich eine ausgeprägte emotionale Stabilität sowie eine Handlungs- und Sozialkompetenz. Die erste Voraussetzung für den Einstieg ins Cockpit ist jedoch die medizinische Flugtauglichkeit, die für Sie als normal Gesunden allerdings kein Problem darstellen sollte. Entsprechende Kontakte zu Stellen für die fliegerische Erstuntersuchung stellen wir gerne her. Bitte informieren Sie sich über weitere detaillierte Voraussetzungen bei den einzelnen Ausbildungsgängen.
Das hängt in erster Linie von Ihrer Zeit und in zweiter Linie vom Wetter ab. Ausreichendes Schulungspersonal und Flugzeugmaterial steht in der Regel bei uns zur Verfügung. Fall Sie jeden Tag schulen können und das Wetter mitspielt, ist die Ausbildung in wenigen Monaten machbar. Sind sie voll berufstätig und haben einige Abende in der Woche sowie das Wochenende zu Verfügung, können Sie es in einem Zeitraum von 6 bis 12 Monaten schaffen. Ganz abgeschlossen sein muss die Ausbildung jedoch spätestens in einer Spanne von 24 Monaten nach Ihrer bestandenen Theorieprüfung (siehe hierzu FCL.025.(c)(1)(i)).
Sollten Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt doch entschließen, die Privatpilotenlizenz zu erwerben, ist dies gem. FCL.210.A Absatz (b) mit einer verkürzten Ausbildung von 15 Stunden, von diesen mindestens 10 Stunden in einem genehmigten Lehrgang an einer ATO geleistet werden müssen möglich. Innerhalb dieser 10 Ausbildungsstunden müssen mindestens 2 Stunden im Solo-Überlandflug von 150 NM durchgeführt werden.
Auch ein LAPL(A) Inhaber kann die VFR Nachtflugberechtigungerwerben. Jedoch müssen, aufgrund der anfänglich verkürzten Grundausbildung gem. FCL810 Absatz (a) (2) vorBeginn der eigentlichen 5 stündigen Nachtflugausbildung zuerst die Grundlegenden Fertigkeiten in Funknavigation und im Instrumentenflug in einem Simulator unterrichtet werden.
Zur Erweiterung der Lizenz um eine weitere Klasse, muss der Bewerber eine praktische Ausbildung gem. FCL135.A im Umfang von 3 Stunden mit mindestens 10 Start- und Landungen sowie 10 Starts- und Landungen im Soloflug absolvieren. Im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung erfolgt eine praktische Prüfung mit einem CRE(A) bei der mündlich das Hintergrundwissen in den folgenden Fächer abgefragt wird.
Nur die CRI(A) Lehrberechtigunggem. FCL.905.CRI für einmotorige Luftfahrzeuge SEP(L) kann durch einen LAPL(A) Inhaber erworben werden, so ist es diesem z.B. Möglich, andere LAPL(A) Inhaber in einer anderen Klasse, auf ein anderes Muster einzuweisen, um die Rechte des Bewerbers zu erweitern.
Eine IR(A) Berichtigung (nicht E-IR) kann gem. FCL.625.A Absatz (a)(2) und (3), wenn diese nicht in Verbindung mit einer Klassenberechtigung verlängert werden soll, in unserem Elite S812 FNPT II verlängert werden. Dazu kommen nur die Prüfungsinhalte der Sektion 1 und 3b des LBA Prüfungsformular zur Anwendung.
Da die Klassenberechtigung für einmotorige Luftfahrzeuge SEP(L) oder Reisemotorsegler (TMG) ohne ein Ablaufddatum in Ihre LAPL(A) Lizenz eingetragen wird, ist der Pilot verpflichtet eigenverantwortlich seine Qualifikation zu überwachen. Um die mit der Lizenz verbundenen Rechte ausüben zu dürfen, muss ein LAPL(A) Pilot folgende Anforderungen innerhalb der vergangenen 24 Monate erfüllen:
Die theoretische Prüfung erfolgt für den Regierungsbezirk Düsseldorf nach Anmeldung durch die ATO bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Eine Anmeldung erfolgt nach Bestätigung der Prüfungsreife durch den Ausbildungsleiter (HT) der ATO.
Für die komplette Ausbildung planen wir einen Zeitraum von 12 Monaten. gem. Teil-FCL.025 muss die CB-IR Ausbildung wie folgt abgeschossen werden:
Eine Basic IR Ausbildung muss dabei nicht zwingend innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen werden.
Ja, definitiv, die EASA hat sich 2014 bei der Neugestaltung und Verschlankung der IR(A) Ausbildung publiziert durch die EU Verordnung 245/2014, bei der FAA in den USA orientiert. Seitdem ist für die IR(A) Ausbildung sowie E-IR Ausbildung keine Nachtflugberechtigung mehr erforderlich. Sollten Sie nicht im Besitz einer BFQ Berechtigung sein, werden Ihre IR Rechte auf „Day only“ begrenzt.
Trotz unserer in jeder Hinsicht hohen Qualitätsstandards sind wir nicht die teuersten im Markt. Bitte informieren Sie sich bei uns individuell über die Kosten des entsprechenden Ausbildungsganges. Nach einem persönlichen Gespräch mit uns und einem Kostenvergleich mit anderen Schulen werden Sie ein gutes Gefühl für ein solides Preis-/Leistungsverhältnis der TL Aviation bekommen.
Was die Privatpiloten- und Instrumentenflugausbildung betrifft, lautet die Frage eindeutig, ja. Die Theorieausbildung findet während der Woche in Abendlehrgängen à 3 Stunden statt. Alternativ können Sie die theoretische Ausbildung über einen Fernlehrgang bequem von zuhause oder unterwegs absolvieren. In diesem Fall sind lediglich 10% der vorgeschriebenen theoretischen Unterrichtszeit in einem Präsenzseminar wie von der ATO organisiert zu absolvieren.
Die praktische Ausbildung kann dann nach Absprache mit einem Fluglehrer individuell durchgeführt werden. Die IR(A) Ausbildung ermöglicht zudem die Integration unseres Simulators vom Type Elite S812 FNPT II bis zu 25 Stunden, dadurch ist auch eine praktische Ausbildung außerhalb der Flugplatzöffnungszeiten und am Abend oder Wochenende möglich.
Für den Weg zur Verkehrspilotenlizenz bietet sich nebenberuflich auch eine modulare Ausbildung über einen Fernlehrgang an. In diesem Fall macht es durchaus Sinn, direkt die theoretische ATPL(A) Prüfung abzulegen, da diese für den Erwerb der IR(A) Berechtigung und CPL(A) Lizenz gem. FCL.035 Absatz (b) (1) erforderlich ist.
Da es sich bei der ATPL(A) Ausbildung lediglich um eine theoretische Ausbildung handelt, verbleibt so nur noch die praktische IR und CPL(A) Ausbildung nach Sichtflugregeln.
Zur Verlängerung Ihrer SEP(L) Klassenberechtigung, also der Berechtigung für einmotorige Kolbengetriebene Landflugzeuge benötigen Sie innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der SEP(L) Berechtigung gem. FCL.740.A Absatz (b) mindestens
Sollten Sie die oben aufgeführten Anforderungen kurz vor Ablauf Ihrer Berechtigung nicht erfüllen, vermitteln wir Ihnen gerne einen Prüfer, der mit Ihnen eine einstündige Befähigungsüberprüfung durchführt. Die Verlängerung der Berechtigung erfolgt dann durch Handeintrag des Prüfers auf der Rückseite der Lizenz.
Sollte eine Berechtigung Ihres Luftfahrerscheins einmal abgelaufen sein, ist vor einer praktischen Prüfung zuerst eine Erneuerungsschulung an unserer ATO durchzuführen. Unser Ausbildungsleiter (HT) berücksichtig bei der Feststellung, ob eine Erneuerungsschulung notwendig ist, Ihre Erfahrung gem. Flugbuch sowie den Zeitraum seitdem die Berechtigung abgelaufen ist. Dazu orientieren wir uns strickt an Teil-FCL der Verordnung (EU) 1178/2011.
Zur Erneuerung einer
Lizenzen/Berechtigungen
Lehrberechtigungen
Sonstiges
Jedem, bei uns ausgebildeten Flugschüler, steht unsere gesamte Flugzeugflotte zum Chartern zur Verfügung, vorausgesetzt er hat in der Ausbildung die Berechtigung für den jeweiligen Flugzeugtyp erworben. Und selbst wenn Sie umziehen, können Sie mit Ihrer Lizenz überall in Flugschulen und Vereinen nach Belieben chartern. Sollten Sie sich aber für den Kauf eines eigenen Flugzeuges, sei es gebraucht oder neu, entscheiden, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Ja, definitiv, die theoretische Ausbildung zum Erwerb der PPL(A) Lizenz oder IR Berechtigung erfolgt bei uns sowie unserem Kooperationspartner MGflyers durchgehend, sodass ein Einstieg jederzeit möglich ist. Sollten es Ihnen nicht möglich sein, der theoretischen Ausbildung wie angeboten zu folgen, besteht die Möglichkeit einer Ausbildung über einen von der ZFU (Zentralstelle für Fernunterricht) anerkannten Fernlehrgang.
Die theoretische Prüfung ab PPL/LAPL(A) erfolgt gem. §24 LuftPersV beim Luftfahrt Bundesamt in Braunschweig. Die Prüfungsordnung kann auf der Webseitedes Luftfahrt Bundesamts aufgerufen werden. Eine Anmeldung erfolgt nach Bestätigung der Prüfungsreife durch den Ausbildungsleiter (HT) der ATO.
Nein, die AZF Prüfung kann in Verbindung mit der theoretischen IFR Prüfung beim Luftfahrt Bundesamt in Braunschweig abgelegt werden. Dadurch, dass die IFR Theorie das Fach Kommunikation (COM) beinhaltet ist lediglich eine praktische Prüfung mit einem Fluglotsen im Anschluss notwendig, um das Beherrschen der Sprechgruppen nachzuweisen.