Type Rating Instructor (TRI)
Verkehrspiloten, die Ihre Erfahrung an neue Kollegen in der Airline weitergeben möchten, bedürfen zur Ausbildung im Simulator oder Luftfahrzeug eines sog. Type Ratining Instructors. Diesse Lehrberechtigung ermöglicht es gem. FCL.905.TRI in einem Ausbildungslehrgang gem. Teil-FCL oder aber auch als Ausbilder im Rahmen von ORO.FC.220,230 in einem Luftfahrtunternehmen in der wiederkehrenden Ausbildung, dem sogenannten Reccurent Training gem. der VO (EU) 965/2012.
Rechte
- Tätigkeit als TRI in einem Lehrgang für die Erteilung eines TRI- oder SFI-Zeugnisses, sofern der Inhaber alle folgenden Bedingungen erfüllt
- mindestens 50 Stunden Ausbildungserfahrung als TRI oder SFI gemäß dieser Verordnung oder der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission
- Durchführung des Lehrplans für die Flugausbildung für den betreffenden Teil des TRI-Ausbildungslehrgangs gemäß FCL.930.TRI(a)(3) zur Zufriedenheit des Ausbildungsleiters einer ATO
Rechte als TRI für Flugzeuge mit mehreren Piloten (A320 / B737)
- die Erteilung, Verlängerung und Erneuerung von Musterberechtigungen
- MCC Ausbildung
- in einem MPL-Lehrgang für die Grundstufe, die mittlere und die fortgeschrittene Stufe, sofern der TRI für die Grundausbildung Inhaber eines FI(A)- oder eines IRI(A)-Zeugnisses ist oder war
Ausbildung gem. FCL.930.TRI
- 25 Stunden Lehren und Lernen (entfällt bei Bewerbern, die Inhaber einer Lehrberechtigung gem. Teil-FCL sind oder waren)
- 10 Stunden fachliche Ausbildung einschließlich Überprüfung der Fachkenntnisse, der Erstellung von Unterrichtsplänen und der Entwicklung von Ausbildungsfähigkeiten in einem Kurslokal/Simulator
- 10 Stunden für Luftfahrzeuge mit mehreren Piloten oder einem FSTD, der dieses Luftfahrzeug nachbildet
TRI(A) Eingeschränkte Rechte
Wenn die TRI-Ausbildung nur in einem FSTD durchgeführt wird, sind die Rechte des TRI auf die Ausbildung im FSTD beschränkt. Diese Einschränkung umfasst jedoch die folgenden Rechte zur Durchführung im Luftfahrzeugechte
- von LIFUS, sofern im TRI-Ausbildungslehrgang die Ausbildung gemäß FCL.930.TRI(a)(4)(i) eingeschlossen war
- der Landeausbildung, sofern im TRI-Ausbildungslehrgang die Ausbildung gemäß FCL.930.TRI(a)(4)(ii) eingeschlossen war
- des in FCL.060(c)(2) genannten Schulungsflugs, sofern im TRI-Ausbildungslehrgang die in Buchstabe a Nummer 1 oder Buchstabe a Nummer 2 genannte Ausbildung eingeschlossen war
Die Beschränkung auf FSTD wird aufgehoben, wenn der TRI eine Kompetenzbeurteilung im Luftfahrzeug absolviert.
Kompetenzbeurteilung
Die Kompetenzbeurteilung für einen TRI für MPA muss gem. FCL.935 in einem FFS durchgeführt werden. Ist kein FFS verfügbar oder zugänglich, wird ein Luftfahrzeug verwendet
Verlängerung
Für die Verlängerung eines TRI(A)-Zeugnisses muss der Inhaber in den 12 Monaten unmittelbar vor dem Ablaufdatum des Zeugnisses mindestens zwei der drei nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- einen der folgenden Teile eines vollständigen Musterberechtigungsausbildungs- oder Auffrischungslehrgangs durchführen: eine Simulator Sitzung von mindestens dreistündiger Dauer oder einen Flug von mindestens einstündiger Dauer mit mindestens zwei Starts und Landungen
- eine Auffrischungsschulung für Lehrberechtigte als TRI(A) bei einer ATO absolvieren
- die Kompetenzbeurteilung gemäß FCL.935 bestehen
Auffrischungsschulung
Die geforderte Auffrischungsschulung für TRI bieten wir regelmäßig in unserer ATO an im Präsenzseminar oder via Zoom an.