Competency Based Instrument Rating (CB-IR)
Durch die Einführung der Verordnung (EU) 245/2014 ist es nun auch in EASA Mitgliedsstaaten möglich geworden, eine vereinfachte IFR Berechtigung mit wesentlichen Erleichterungen in Theorie und Praxis zu erwerben. Die Competency based IR-Berechtigung ist besonders für Privat- (PPL) und Berufspiloten (CPL) interessant.
Der Anteil der IFR Flugstunden wird von 50 auf nun 40 reduziert. Die theoretische Ausbildung wird durch Verlagerung vieler Themenpunkte in die HPA Ausbildung von 150 auf 80 Stunden gekürzt.
Rechte
Die Instrumentenflugberechtigung ermöglicht Flüge ohne Sicht nach außen bis zu einer Entscheidungshöhe von 60 m (200 ft) auf Flugzeugen durchzuführen, die nicht zur Kategorie „High Performance Aircraft“ (HPA) gehören. Für HPA wird der IFR Teil aus der HPA Theorie gemäß AMC1 zu Teil-FCL.720.A (b)(2)(i) zusätzlich benötigt. Die Berechtigung wird durch Eintragung in den Luftfahrerschein (PPL oder CPL) mit einer Gültigkeit von 12 Monaten erteilt.
Theorie
Die theoretische Ausbildung wurde durch die EASA verschlankt und enthält für die entsprechende Zielgruppe nur noch den relevante Lernziele für den Betrieb von ein- oder zweimotorigen kolbengetriebenen Luftfahrzeugen. Diese verteilen sich auf die unten aufgeführten Fächer und 80 Unterrichtsstunden. Der theoretische Unterricht erfolgt entweder in einem berufsbegleitenden Präsenzseminar in den Räumlichkeiten unserer Flugschule oder auf Wunsch über einen Fernlehrgang. Bei zuletzt genannter Ausbildungsvariante sind lediglich 12 Stunden Nahunterricht in einem von der ATO organisierten Klassenunterricht zu besuchen.
- Luftrecht
- Allgemeine Luftfahrzeugkunde
- Flugplanung und Überwachung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Funknavigation
- IFR Kommunikation (Sprechfunkverfahren)
Praktische Ausbildung
Von den gesetzlich geforderten 40 (SEP) bzw. 45 (MEP) Mindeststunden für die praktische Ausbildung können 25 (SEP) bzw. 30 (MEP) Flugstunden in unserem Simulator vom Typ Elite S812 geleistet werden. So muss nur noch die verbleibende Flugzeit von 15 Stunden im Luftfahrzeug geflogen werden, wodurch die Ausbildungskosten zusätzlich gesenkt werden können.
Haben Sie bereits eine Ausbildung im Instrumentenflug nachzuweisen, führen wir zunächst eine Kompetenzbeurteilung durch, um den Umfang (mindestens 10 Stunden) und Inhalt der restlichen Ausbildung festlegen zu können. Die Kompetenzbeurteilung wird dazu in unserem Simulator durchgeführt.
Ausbildung außerhalb der ATO
Sollten Sie die außerhalb der Flugschule (ATO) möglichen Stunden auf Ihrem eigenen Flugzeug fliegen wollen, stellen wir dafür unter bestimmten rechtlichen und versicherungstechnischen Bedingungen gerne einen Fluglehrer zur Verfügung, der Sie dann auch nach unserem Ausbildungsplan von Anfang an professionell schult.
Zusammenfassung
Theorieausbildung (identisch für Basic-IR und CB-IR)
- 80 Stunden Unterricht gem. FCL.615 in den oben aufgeführten Sachgebieten, welche vollumfänglich durch einen Fernlehrgang abgedeckt werden können.
- Bei Nutzung eines TLA Fernlehrgangs sind lediglich 2 Tagen Präsenzunterricht in der Flugschule notwendig
- Die theoretische Prüfung kann an einem Tag bei der zuständigen Luftfahrt Behörde abgelegt werden. Die Prüfung erfolgt in englischer Sprache.
- Wenn nicht vorhanden, muss das Allgemeine Sprechfunkzeugnis AZF und die ICAO-Sprachbefähigung Englisch mindestens Level 4 erworben werden.
Praktische Ausbildung
- Bei einer Ausbildung für einmotorige Flugzeuge: Mindestens 40 Stunden praktische Ausbildung, bis zu 25 Flugstunden können dabei in einem Flugsimulator der Kategorie FNPT II SEP durchgeführt werden.
- Bei einer Ausbildung für mehrmotorige Flugzeuge: Mindestens 45 Stunden praktische Ausbildung, bis zu 30 Flugstunden können in einem Flugsimulator der Kategorie FNPT II MEP durchgeführt werden. Es müssen mindestens 15 Stunden auf mehrmotorigen Flugzeugen geflogen werden.
Wir beraten Sie gerne bezüglich der neuen IFR-Ausbildungsgänge. Kontaktieren Sie uns einfach für ein unverbindliches Informationsgespräch.