TL Aviation hat 2022 den regulären Unternehmensumfang erweitert, um zusätzlich den Service einer CAMO (Continous Airworthiness Monitoring Organisation) gem. der Verordnung (EU) 1321/2014 anbieten zu können.
Was bedeutet Continous Airworthiness Monitoring Organisation im Genauen und welcher Nutzen ist damit für Sie verbunden? Eine CAMO ist ein durch die zuständige Behörde (Luftfahrt Bundesamt) genehmigtes Unternehmen zur Prüfung und Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit. Ein Flugzeug, welches durch eine CAMO überwacht oder geführt wird, befindet sich also in einer sog. Überwachten Umgebung.
Unsere Leistungen als CAMO gem. der VO(EU) 1321/2012
- Erstellung, Genehmigung und regelmäßige Revision von individuellen Instandhaltungsprogrammen
- Prüfung der Lufttüchtigkeit gem. Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 inkl. Ausstellung der Lufttüchtigkeitsbescheinigung (ARC Form 15c) für Luftfahrzeuge, die Anhang Vb (Teil-ML) genügen (Teil-ML gültig für Flugzeuge bis 2.730 kg MTOM und sonstige ELA2-Flugzeuge)
- Prüfung der Lufttüchtigkeit nach Part M.A.901 von Anhang I (Teil-M) der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 inkl. Ausstellung der Lufttüchtigkeitsbescheinigung (ARC Form 15b) für Luftfahrzeuge, die Anhang I (Teil-M) genügen (Teil-M für alle anderen Luftfahrzeuge außer Teil-ML und Luftfahrzeuge in Luftfahrtunternehmen gem. VO (EG) Nr. 1008/2008 und komplexe Luftfahrzeuge)
- Verlängerung von Lufttüchtigkeitsbescheinigungen (ARC Form 15 b/c)
- Management von Luftfahrzeugen Teil-ML und Teil-M in einer überwachten Umgebung
- Unterstützung und Durchführung des Zulassungsprozesses zur D-Registrierung von Luftfahrzeugen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
- Führung der Betriebszeiten inkl. Überwachung von Lufttüchtigkeitsanweisungen (LTAs), Service Bulletins (SBs) etc.
- Begleitung und Unterstützung bei ACAM-Prüfungen
Als werftunabhängige CAMO ist die TL Aviation durch das LBA privilegiert, die Prüfung und Bescheinigung der Lufttüchtigkeit sowie die Erstellung und Genehmigung des Instandhaltungsprogrammes (IHP) selbst durchzuführen.