Wir fahren unseren Schulungsbetrieb langsam aber sicher wieder hoch. Wir haben anlässlich der letzten Lockerungen der CoronaSchutzVO bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragt und genehmigt bekommen.
Grundvoraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist ein umfassendes TLA-Hygienekonzept, das wir ab sofort stringent einhalten müssen.
Konkret bedeutet dies:
Wir geben uns bei TLA nicht mehr die Hand, wir waschen uns regelmäßig die Hände, wir nutzen Desinfektionsmittel und Mundschutz (durch TLA zur Verfügung gestellt).
Briefingraum / Klassenraum:
Hier dürfen max. 4 Personen (also z.B. 2 Besatzungen) anwesend sein, es ist ein Sitzabstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten. Gruppenbildung ist untersagt. Im Briefingraum dürfen an einem Tisch maximal 2 Personen sitzen (z.B. 1 Schüler und 1 Lehrer). Im Klassenraum darf nur 1 Person an einem Tisch sitzen. Die Räume müssen regelmäßig gelüftet werden.
Lehrerzimmer:
Darf ab sofort ausschließlich von Fluglehrern betreten werden – ohne Ausnahme.
Simulator / Luftfahrzeug:
Im Simulator ist auf einen Sitzabstand von mindestens 1,5 Meter zu achten. Im Luftfahrzeug dürfen maximal 2 Personen mitfliegen, also klassisch Fluglehrer und Flugschüler – keine Crews! Da die 1,5 Meter Abstand im Luftfahrzeug naturgemäß nicht gewährleistet werden können, muss der Hygieneschutz durch sog. Alltagsmasken oder andere Mundschutzvarianten sichergestellt werden.
Für Simulator und Luftfahrzeug gilt: Desinfektionstücher sind vor und nach jedem Flug zu nutzen.